Energieausweis Wissen Anzeige

Energieausweis online erstellen — rechtsgültig nach GEG

Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis — schnell und unkompliziert online, beim DIBt registriert und 10 Jahre gültig.

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Energieeffizienzklassen A+ (sehr effizient) bis H (wenig effizient)

✓ In rund 10 Minuten erledigt, kein Vor-Ort-Termin — Sie brauchen nur Baujahr, Wohnfläche & (für den Verbrauchsausweis) Heizkostenabrechnungen.

Sie starten hier — die qualifizierte Erstellung erfolgt beim geprüften Partner-Anbieter. Keine Mehrkosten durch die Weiterleitung.

nach GEG mit DIBt-Registrierung 10 Jahre gültig Stand: Juni 2026
Geprüfter PartnerErstellung durch einen geprüften Anbieter
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Qualifizierte FachkräfteAusstellung nach § 88 GEG
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Keine Mehrkostendurch unsere Weiterleitung

Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis — direkt erstellen #

Verbrauchsausweis

ab 69,90 € brutto

Für die meisten Bestandsgebäude. Basis: Ihre Heizkosten- bzw. Verbrauchsabrechnungen der letzten drei Jahre.

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Bedarfsausweis

ab 119,90 € brutto

Pflicht für viele ältere Häuser (Bauantrag vor dem 1.11.1977) und Neubauten. Basis: die Bausubstanz Ihres Gebäudes.

Bedarfsausweis erstellen »
Unsicher, welcher Ausweis für Sie Pflicht ist? Zum Schnell-Check springen — in 4 Fragen geklärt »
Was Sie bereithalten sollten
  • Baujahr und Wohn-/Nutzfläche des Gebäudes
  • Für den Verbrauchsausweis: Heizkostenabrechnungen der letzten 3 Jahre
  • Für den Bedarfsausweis: Angaben zu Dämmung, Fenstern, Dach & Heizung
  • Art der Heizung bzw. des Energieträgers
  • Rund 10 Minuten Zeit — kein Vor-Ort-Termin nötig

Welchen Energieausweis brauche ich? — Schnell-Check #

Nicht sicher, ob für Sie der Verbrauchs- oder der Bedarfsausweis gilt? Beantworten Sie bis zu 4 kurze Fragen — der Check sagt Ihnen sofort, welcher Ausweis für Ihr Gebäude Pflicht ist. Kostenlos, ohne Anmeldung, direkt hier auf der Seite.

Der Check fragt nur:

  1. Warum brauchen Sie den Ausweis? (Verkauf, Vermietung, Neubau, Eigennutzung)
  2. Um welches Gebäude geht es? (1–4 Wohnungen, ab 5 Wohnungen, Gewerbe)
  3. Wurde der Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt?
  4. Wurde das Gebäude seit 1977 energetisch saniert?
🧮 Jetzt Schnell-Check starten Kostenlos · ohne Anmeldung · 4 Fragen, ~30 Sekunden

Ihre Vorteile auf einen Blick #

  • 100 % rechtsgültig nach Gebäudeenergiegesetz (GEG)
  • Beim DIBt registriert — mit offizieller Registriernummer
  • Schnell — in der Regel innerhalb von 24 Stunden, mit Express am selben Tag
  • Geprüfter Partner-Anbieter — Ihr Ausweis wird von qualifizierten Fachkräften erstellt
  • Persönlicher Support per E-Mail & WhatsApp

So funktioniert’s #

  1. Daten eingeben — geführt, in wenigen Minuten, ohne Vorkenntnisse. Unplausible Eingaben werden geprüft.
  2. Sicher bezahlen — gängige Zahlungsarten.
  3. Energieausweis als PDF erhalten — inklusive DIBt-Registriernummer, 10 Jahre gültig.

Alle wichtigen Fragen zum Energieausweis — beantwortet. Stand: Juni 2026 · Angaben nach GEG (Gebäudeenergiegesetz)

Was ist ein Energieausweis? #

Energieausweis für Wohngebäude mit Energieeffizienz-Skala von A+ (sehr effizient) bis H (wenig effizient)

Der Energieausweis ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Dokument, das die energetische Qualität eines Gebäudes bewertet und vergleichbar macht. Er stuft das Gebäude auf einer Skala von A+ (sehr effizient) bis H (wenig effizient) ein und nennt unter anderem den wesentlichen Energieträger, den Endenergiewert und Modernisierungsempfehlungen. Rechtsgrundlage ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG). Es gibt ihn in zwei Varianten — als Verbrauchsausweis und als Bedarfsausweis; welche davon Sie brauchen, hängt von Ihrem Gebäude ab.

Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis — was ist der Unterschied? #

Kurz gesagt: Der Verbrauchsausweis misst, wie viel Energie tatsächlich verbraucht wurde; der Bedarfsausweis berechnet, wie viel das Gebäude technisch benötigt. Der direkte Vergleich:

Tabelle: Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis im Vergleich

 VerbrauchsausweisBedarfsausweis
GrundlageTatsächlicher Energieverbrauch der letzten 3 JahreBausubstanz: Dämmung, Fenster, Heizung
AussagekraftHängt vom Nutzerverhalten abUnabhängig vom Nutzer, objektiver
Kosten (online)ab 69,90 €ab 119,90 €
Wann zulässigFür die meisten Gebäude erlaubtImmer erlaubt
Wann Pflicht1–4 Wohnungen und Bauantrag vor dem 1.11.1977 (ohne Sanierung auf 1977-Standard); außerdem Neubau & umfassende Sanierung
Benötigte DatenHeizkostenabrechnungen (3 J.), Baujahr, Wohnfläche, HeizungAngaben zu Gebäudehülle & Heizungsanlage

Quelle: Gebäudeenergiegesetz (GEG) § 80 Abs. 3; Online-Preise des Partner-Anbieters. Stand: Juni 2026.

Beide Varianten im Detail — Grundlage, Zulässigkeit und welche Unterlagen Sie jeweils brauchen:

Der Verbrauchsausweis #

Verbrauchsausweis online erstellen — rechtssicher nach GEG, in der Regel in 24 Stunden, 100 % online ohne Vor-Ort-Termin

Der Verbrauchsausweis (verbrauchsorientierter Energieausweis) bewertet ein Gebäude anhand des tatsächlich gemessenen Energieverbrauchs der letzten drei Jahre. Aus Ihren Heizkostenabrechnungen für Heizung und Warmwasser wird ein witterungsbereinigter Kennwert in kWh pro Quadratmeter und Jahr ermittelt. Weil dieser Wert vom Heizverhalten der Bewohner abhängt, ist er weniger objektiv als der Bedarfsausweis — ein sparsamer Haushalt erreicht im selben Haus einen besseren Wert als ein verschwenderischer.

Zulässig ist der Verbrauchsausweis für die meisten Bestandsgebäude: für alle Wohngebäude ab fünf Wohnungen sowie für kleinere Gebäude, deren Bauantrag nach dem 1. November 1977 gestellt oder die nachträglich auf den Wärmeschutz-Standard von 1977 saniert wurden. Liegen für drei zusammenhängende Jahre keine Verbrauchsdaten vor (etwa nach längerem Leerstand), ist stattdessen ein Bedarfsausweis nötig. Er ist die günstigere und schnellere Variante — ab 69,90 €.

Benötigte Unterlagen:

  • Heizkosten- bzw. Energieabrechnungen der letzten 3 zusammenhängenden Jahre (lückenlos, inkl. Warmwasser)
  • Baujahr des Gebäudes und der Heizungsanlage
  • Wohn- bzw. Nutzfläche
  • Energieträger und Heizsystem (Gas, Öl, Fernwärme, Wärmepumpe …)
  • Angaben zu längeren Leerständen (für die rechnerische Korrektur)
Methode 1 · Energieverbrauch
Verbrauchsausweis
ab 69,90 € brutto
Rechtsgültiger Energieausweis auf Basis Ihres tatsächlichen Energieverbrauchs der letzten 3 Jahre.
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  • Rechtsgültig nach GEG-2024 — 10 Jahre gültig
  • PDF-Vorschau vor dem Kauf
  • Gebäudefoto im Ausweis möglich
  • DIBt-Registrierung inklusive
  • Verbesserungsmaßnahmen (Seite 4)
  • Support per E-Mail & WhatsApp
  • Speichern & später fortführen
  • Energieausweis-Portal — kostenlos

Der Bedarfsausweis #

Der Bedarfsausweis (bedarfsorientierter Energieausweis) bewertet die energetische Qualität des Gebäudes selbst — unabhängig davon, wie die Bewohner heizen. Eine Fachkraft berechnet den theoretischen Energiebedarf anhand der Bausubstanz: Dämmung, Fenster, Dach, Keller, Außenwände und Heizungsanlage werden erfasst und nach einem genormten Verfahren bewertet. Das Ergebnis ist objektiv und zwischen Gebäuden vergleichbar und enthält konkrete Modernisierungsempfehlungen, die das Sanierungspotenzial aufzeigen.

Pflicht ist der Bedarfsausweis für Wohngebäude mit 1–4 Wohnungen, deren Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde und die nicht nachträglich auf den Wärmeschutz-Standard von 1977 gebracht wurden (§ 80 Abs. 3 GEG), außerdem für Neubauten und nach umfassenden Sanierungen. Zulässig ist er für jedes Gebäude — wer auf Nummer sicher gehen oder Käufern die Sanierungsperspektive zeigen will, kann ihn immer wählen. Er ist aufwendiger in der Erstellung und damit teurer — ab 119,90 €.

Benötigte Unterlagen:

  • Angaben zur Gebäudehülle: Aufbau von Außenwänden, Dach, Keller und Fenstern samt Dämmung
  • Baujahr sowie Art von Heizungs- und Warmwasseranlage
  • Wohn-/Nutzfläche und Anzahl der Geschosse
  • möglichst Baupläne, Baubeschreibung oder Fotos der Bauteile
  • Angaben zu durchgeführten Modernisierungen (neue Fenster, Dämmung, Heizung …)
Methode 2 · Energiebedarf
Bedarfsausweis
ab 119,90 € brutto
Rechtsgültiger Energieausweis auf Basis der Bausubstanz Ihres Gebäudes — objektiv und aussagekräftig.
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  • Rechtsgültig nach GEG-2024 — 10 Jahre gültig
  • PDF-Vorschau vor dem Kauf
  • Gebäudefoto im Ausweis möglich
  • DIBt-Registrierung inklusive
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  • Energieausweis-Portal — kostenlos

Unsicher, welcher für Sie Pflicht ist? In 30 Sekunden mit dem Schnell-Check prüfen »

Was sagt die Energieeffizienzklasse aus (ist Klasse D gut, Sanierung bis 2030)? #

Als „gut“ gelten die Energieeffizienzklassen A+, A und B (unter rund 75 kWh pro m² und Jahr). Klasse D liegt im Durchschnitt, der deutsche Gebäudebestand im Schnitt bei etwa Klasse E.

Der Wert misst den Energiebedarf bzw. -verbrauch in Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr (kWh/m²·a) — je niedriger, desto effizienter. Die Klasse steht auf jedem Energieausweis, egal ob Bedarf oder Verbrauch. Skala nach GEG Anlage 10:

Tabelle: Energieeffizienzklassen nach GEG Anlage 10

KlassekWh/(m²·a)BewertungSanierung empfohlen?Typisch für (Orientierung)
A+< 30sehr gutneinPassivhaus
A30 – < 50sehr gutneinmoderner Neubau
B50 – < 75gutneinNeubau / umfassend saniert
C75 – < 100überdurchschnittlichneingut (teil-)saniertes Haus
D100 – < 130Durchschnittneindurchschnittlich saniertes Wohnhaus
E130 – < 160DurchschnittjaBestandshaus, wenig saniert
F160 – < 200unterdurchschnittlichjaälteres, kaum saniertes Haus
G200 – < 250schlechtja, dringendunsanierter Altbau
H≥ 250sehr schlechtja, dringendunsanierter Altbau (oft vor 1978)

Quelle: GEG Anlage 10 (zu § 86); „gut“-Schwellen und Bestandsdurchschnitt nach Verbraucherzentrale/co2online. Spalte „Typisch für“ = grobe Orientierung. Stand: Juni 2026.

Die Energieeffizienzklasse muss bereits in jeder Immobilienanzeige genannt werden (§ 87 GEG) und gibt Käufern und Mietern einen schnellen Hinweis auf die zu erwartenden Energiekosten. Eine pauschale „Sanierungspflicht bis 2030“ für eine bestimmte Klasse gibt es im deutschen Recht nicht — konkrete Pflichten (etwa Dämmung der obersten Geschossdecke oder Austausch sehr alter Heizkessel) knüpfen an Anlässe wie einen Eigentümerwechsel an, nicht an ein festes Jahr für alle Häuser. Die EU-„2030/2033“-Zahlen sind Durchschnittsziele für den gesamten Gebäudebestand, keine Vorgaben pro Haus.

Brauche ich einen Energieausweis – und welchen? #

Ob Sie überhaupt einen Energieausweis brauchen, entscheidet der Anlass (Verkauf oder Vermietung); welchen Typ Sie nehmen dürfen, entscheidet Ihr Gebäude. Die wichtigsten Fälle im Überblick:

Wann wird ein Energieausweis benötigt? #

Ein Energieausweis ist nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) in den typischen „Marktsituationen“ Pflicht und dokumentiert die energetische Qualität eines Gebäudes. In der Pflicht ist immer der/die Eigentümer:in — beim Verkauf der/die Verkäufer:in, bei der Vermietung der/die Vermieter:in (nicht Käufer oder Mieter). Die Pflicht bei Verkauf und Neuvermietung gilt bundesweit bereits seit 2008/2009; seit dem 1. Mai 2014 trägt zudem jeder Ausweis eine DIBt-Registriernummer. Die wichtigsten Fälle:

  • Verkauf einer Immobilie

    Beim Verkauf brauchen Sie einen gültigen Ausweis. Die Kennwerte (Endenergie, Energieeffizienzklasse) müssen schon in der Immobilienanzeige stehen; spätestens bei der Besichtigung ist er unaufgefordert vorzulegen.

  • Neuvermietung / -verpachtung

    Dieselbe Pflicht wie beim Verkauf: Angaben aus dem Ausweis gehören ins Inserat, und bei der Besichtigung ist er Interessenten zu zeigen — für Wohnung, Haus oder Gewerbefläche.

  • Neubau

    Für neu errichtete Gebäude ist ein Energieausweis Pflicht. Er entsteht auf Basis der tatsächlichen Bauausführung und muss den GEG-Standard erfüllen.

  • Wesentliche Modernisierung

    Nach umfassenden energetischen Sanierungen oder Erweiterungen (z. B. großer Anbau oder eine Neuberechnung nach GEG) kann ein neuer Ausweis erforderlich oder empfehlenswert sein, damit er den aktuellen Zustand korrekt widerspiegelt — Pflicht ist er aber nicht nach jeder Renovierung.

Ausnahmen von der Energieausweis-Pflicht
  • Kleine Gebäude mit bis zu 50 m² Nutzfläche (§ 79 Abs. 4 GEG).
  • Baudenkmäler sind von der Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises ausgenommen (§ 79 Abs. 4 GEG; mehr dazu unter „Braucht ein Denkmal einen Energieausweis?“).
  • Gebäude, die dem Gottesdienst oder religiösen Zwecken gewidmet sind (§ 2 GEG).
  • Gebäude, die jährlich nur kurze Zeit beheizt oder gekühlt werden (z. B. unter 4 Monaten, § 2 GEG).

Welchen Energieausweis brauche ich beim Verkauf oder bei der Vermietung? #

Beim Hausverkauf wie bei der Vermietung brauchen Sie immer einen gültigen Energieausweis — welchen Typ Sie nehmen dürfen, entscheidet aber nicht der Verkauf, sondern Ihr Gebäude. Für die meisten Häuser genügt der günstigere Verbrauchsausweis; nur bei älteren Gebäuden (1–4 Wohnungen, Bauantrag vor dem 1. November 1977 und nicht nachträglich auf den Standard von 1977 saniert) ist der Bedarfsausweis Pflicht. Ob Sie verkaufen oder vermieten, ändert daran nichts — der Anlass bestimmt nur, dass Sie einen brauchen, nicht welchen.

30-Sekunden-Check: Welchen brauche ich? »

Brauche ich für ein altes Haus einen Energieausweis? (Altbau) #

Ja — sobald Sie ein altes Haus verkaufen oder neu vermieten, brauchen Sie einen gültigen Energieausweis; nur für die reine Eigennutzung nicht. Welcher Typ Pflicht ist, hängt vom Baujahr ab: Bei Wohngebäuden mit 1–4 Wohnungen und einem Bauantrag vor dem 1. November 1977 ist häufig der Bedarfsausweis Pflicht — es sei denn, das Haus wurde nachträglich auf den Wärmeschutz-Standard von 1977 gebracht (dann besteht freie Wahl). Für Ihren Altbau erstellen Sie hier den passenden Ausweis.

Bedarfsausweis für Ihr Haus erstellen »

Was passiert ohne Energieausweis? Bußgeld bei Verkauf & Vermietung #

Vermieten ohne Energieausweis 2026 — bis 10.000 € Bußgeld bei fehlendem Ausweis (§ 108 GEG), Pflicht bei Verkauf und Neuvermietung

Wer ohne gültigen Energieausweis neu vermietet oder verkauft — also den Ausweis nicht vorlegt oder übergibt — begeht eine Ordnungswidrigkeit und riskiert ein Bußgeld bis 10.000 € (§ 108 GEG). Fehlen (nur) die Pflichtangaben in der Immobilienanzeige (§ 87 GEG), drohen bis zu 5.000 €. Sie sind als Eigentümer:in in der Pflicht — den Ausweis erstellen Sie hier in wenigen Minuten.

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Energieausweis erstellen lassen: Aussteller, Ablauf & Kosten #

Den Energieausweis stellt immer eine qualifizierte Fachkraft aus — online geben Sie nur die Gebäudedaten ein. Wer das darf, wo Sie ihn bekommen, was er kostet und wie lange er gilt:

Wer darf einen Energieausweis ausstellen (auch der Schornsteinfeger)? #

Ausstellen dürfen nur qualifizierte Personen nach § 88 GEG — zum Beispiel Architekt:innen und Bauingenieur:innen, bestimmte Handwerksmeister:innen sowie entsprechend fortgebildete Schornsteinfeger:innen. Ein Schornsteinfeger darf also nur mit der nötigen Zusatzqualifikation ausstellen. Ein öffentliches Register der Aussteller gibt es nicht — achten Sie deshalb auf einen geprüften Anbieter.

Wichtig: Als Eigentümer:in dürfen Sie den Energieausweis nicht selbst ausstellen. Das übernimmt eine qualifizierte Fachkraft nach § 88 GEG — Sie geben online nur die Gebäudedaten ein, den Rest erledigt der geprüfte Aussteller. Von qualifizierten Fachkräften erstellen lassen »

Wo bekomme ich einen Energieausweis? #

Sie erhalten einen Energieausweis bei qualifizierten Ausstellern nach § 88 GEG — oder schnell und unkompliziert online: Sie geben die Daten geführt ein, eine qualifizierte Fachkraft erstellt den Ausweis, und Sie erhalten ihn als PDF mit DIBt-Registriernummer, in der Regel innerhalb von 24 Stunden.

Jetzt online erstellen »

Energieausweis online: seriös und rechtsgültig? #

Ja. Seit dem 1. Mai 2014 trägt jeder Energieausweis eine DIBt-Registriernummer (§ 98 GEG) und wird stichprobenartig kontrolliert — online erstellt ist er genauso gültig wie vom Berater vor Ort. Die alte Warnung, Online-Ausweise „taugen nichts“, stammt aus 2008; seither ist der Markt streng reguliert. Wichtig bleibt ein geprüfter Anbieter mit qualifizierten Ausstellern und Registrierung beim DIBt.

Das erhalten Sie

Ihren fertigen Energieausweis als PDF — mit offizieller DIBt-Registriernummer, 10 Jahre gültig. In der Regel innerhalb von 24 Stunden, mit Express am selben Tag.

Offizieller, 100 % rechtsgültiger Energieausweis nach GEG — beim DIBt registriert und bundesweit anerkannt.

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Beispielhafte Darstellung — Ihr individueller Ausweis kann abweichen.

Was kostet ein Energieausweis — und wer zahlt? #

Online startet der Verbrauchsausweis ab 69,90 €, der Bedarfsausweis ab 119,90 € — eine Vor-Ort-Erstellung durch eine Energieberatung kostet in der Regel ein Vielfaches. Beim Verkauf oder bei der Vermietung trägt die Kosten üblicherweise der/die Eigentümer:in.

Transparenter Preis — von Grundpreis bis Maximum

Ihr Grundpreis beträgt 69,90 € (Verbrauchsausweis) bzw. 119,90 € (Bedarfsausweis). Wenn Sie sämtliche optionalen Zusatzleistungen hinzubuchen — zusammen 144,95 €, inklusive Expertenberatung und vollem Support — zahlen Sie höchstens:

  • Verbrauchsausweis 69,90 € max. 214,85 €
  • Bedarfsausweis 119,90 € max. 264,85 €

Mehr ist nicht möglich — jedes Extra ist freiwillig, einzeln wählbar und wird vor dem Kauf transparent ausgewiesen. Sie zahlen nur, was Sie tatsächlich auswählen.

Dieser Preis ist der Komplettpreis für Ihren rechtsgültigen Ausweis — ohne versteckte Kosten. Wer möchte, kann optional nützliche Zusatzleistungen hinzubuchen, etwa eine schnellere Bearbeitung oder eine persönliche Erklärung. Diese Extras sind vollständig freiwillig und werden vorab transparent ausgewiesen:

Tabelle: Optionale Zusatzleistungen (freiwillig)

Optionale LeistungPreis
Hochwertiger postalischer Versand von Ausweis & Rechnung9,99 €
Express-Bearbeitung39,99 €
Erweiterte Überprüfung19,99 €
Korrekturmöglichkeit14,99 €
Expertenberatung (persönliche Erklärung)59,99 €

Alle Leistungen sind freiwillig und nicht erforderlich — der Grundpreis (ab 69,90 €) bleibt davon unberührt. Stand: Juni 2026.

Ihre Fragen klärt der Partner-Anbieter in einem persönlichen Gespräch. Unsicher über die Werte in Ihrem Ausweis? Beim Partner-Anbieter können Sie optional eine Expertenberatung buchen (59,99 €), in der Ihnen der Energieausweis in Ruhe erklärt wird. Nach der Buchung erhalten Sie eine E-Mail zur Terminabstimmung.

Wer zahlt den Energieausweis — Käufer oder Verkäufer? #

Den Energieausweis zahlt die Eigentümerseite — beim Hausverkauf also der/die Verkäufer:in, bei der Vermietung der/die Vermieter:in. Käufer:innen und Mieter:innen tragen die Kosten nicht; sie haben sogar Anspruch darauf, den Ausweis bei Besichtigung und Abschluss zu sehen. Bei einer Eigentümergemeinschaft (WEG) wird ein Ausweis für das gesamte Gebäude erstellt und über die Gemeinschaft finanziert. Weil die Pflicht — und das Bußgeldrisiko — bei Ihnen als Eigentümer:in liegt, lohnt es sich, den Ausweis rechtzeitig zu erstellen.

Jetzt als Eigentümer:in erstellen »

Wie lange ist ein Energieausweis gültig? #

10 Jahre ab Ausstellung (§ 79 GEG). Danach ist bei Verkauf oder Neuvermietung ein neuer nötig. Ein noch gültiger Ausweis bleibt auch nach Ablauf für die reine Eigennutzung verwendbar — neu ausgestellt werden muss er erst beim nächsten Verkauf oder der nächsten Vermietung.

Sonderfälle #

Für einige Gebäude gelten besondere Regeln:

Braucht ein Denkmal einen Energieausweis? #

Baudenkmäler sind von der Pflicht ausgenommen, einen Energieausweis vorzulegen (§ 79 Abs. 4 GEG). Auch beim Verkauf oder bei der Vermietung eines denkmalgeschützten Gebäudes müssen Sie in der Regel keinen Energieausweis erstellen und keine Energie-Pflichtangaben in der Immobilienanzeige machen. Freiwillig ist ein Ausweis dennoch möglich — er informiert Käufer oder Mieter über die zu erwartenden Energiekosten.

Weitere Sonderfälle: Mischgebäude, Photovoltaik, Wärmepumpe #

Mischgebäude (Wohnen + Gewerbe) benötigen unter Umständen getrennte Ausweise; Photovoltaik und Wärmepumpe werden im Bedarfsausweis berücksichtigt. Im Zweifel hilft der geprüfte Anbieter weiter.


Quellen & weiterführende Informationen #